In einer Zeit, in der Betroffenen immer wieder die Schuld an der Tat gegeben wird, Rechte und Konservative versuchen, Frauen weiter zu objektifizieren und
Bereits erkämpfte Rechte abzuerkennen, ist es wichtig Sexualstraftaten
endlich ausschließlich vom Verhalten der Täter abhängig zu machen.
Unser christliches Menschenbild und die daraus resultierende Menschenwürde verpflichten uns, uns gegen jegliche Verletzungen der Menschenwürde zu positionieren.
In einer Zeit, in der Rechte und Konservative versuchen, weiblich gelesene Personen weiter zu objektifizieren und erkämpfte Rechte abzuerkennen, ist es wichtig Sexualstraftaten endlich ausschließlich vom Verhalten der Täter abhängig zu machen. Unser christliches Menschenbild und die daraus resultierende Menschenwürde verpflichten uns gegen jegliche Verletzungen der Menschenwürde zu positionieren.
Bereits im Jahr 2011 unterzeichnete Deutschland, die im Europarat verabschiedete Istanbuler Konvention, in der sich die unterzeichnenden Mitgliedsstaaten verpflichten, die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen zu treffen. Diese soll sicherstellen, dass vorsätzliches
Verhalten, das aus wiederholten Bedrohungen gegenüber einer anderen Person besteht, unter Strafe gestellt wird [1], wenn dieses dazu führt, dass die Person um ihre Sicherheit fürchtet.
Im Jahr 2016 reformierte der Gesetzgeber das Sexualstrafrecht. Für die Strafbarkeit eines Übergriffes kommt es seitdem nicht mehr darauf an, ob mit Gewalt gedroht oder diese angewendet wurde.
Entscheidend ist: Die Betroffenen haben die sexuelle Handlung nicht gewollt und es so kommuniziert. Das war bereits ein großer Schritt in die richtige Richtung, denn viele Sexualstraftaten blieben ungestraft, doch noch immer bleiben es zu viele.
Ein weiterer Schritt, um die strafrechtliche Verfolgung zu erleichtern und um das Schuldverständnis so zu verändern, dass die Schuld auch bei den Schuldigen gesehen wird, ist, die Einführung einer "Nur ja heißt ja“-Regelung. Die sexuelle Gewalt gegen Frauen ist im Jahr 2023 um 6,2% zum Vorjahr gestiegen. In Summe sind es 52.330 dokumentierte Fälle [2], doch die Dunkelziffer wird deutlich höher eingeschätzt.
[1]https://rm.coe.int/09000016804cd5d6, Europarat - Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
[2]https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/11/lagebild-gewalt-gg-frauen.html
Bundesministerium des Innern - Bundeslagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“

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