Veranstaltung: | Diözesanversammlung BDKJ Trier 2022 |
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Antragsteller*in: | BDKJ-Diözesanvorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 25.06.2022, 10:11 |
Antragshistorie: | Version 1 |
A4.1NEU: Institutionelles Schutzkonzept
Antragstext
Kultur der Achtsamkeit; Grundhaltung von Wertschätzung und Respekt
Das Ziel dieses Institutionellen Schutzkonzeptes (ISK) ist eine Kultur der
Achtsamkeit. Basierend auf der Grundhaltung von Wertschätzung und Respekt,
erfordert dies neben einem bewussten und reflektierten Umgang mit sich selbst
auch einen behutsamen und wertschätzenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen,
schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen und der in der kirchlichen
Jugendverbandsarbeit Tätigen untereinander.
Achtsamkeit wird in der Kinder- und Jugendverbandsarbeit erfahrbar durch einen
klar geregelten Schutz vor übergriffigem Verhalten, um den alle wissen sollen.
Dabei braucht es in einem ersten Schritt eine Sensibilisierung für die Grenzen
anderer Personen.
Zur Sicherstellung dieser wertschätzenden Grundhaltung und der Kultur der
Achtsamkeit dient im Besonderen auch die Verpflichtungserklärung zum
grenzachtenden Umgang mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder
hilfebedürftigen Erwachsenen in der kirchlichen Jugendverbandsarbeit im Bistum
Trier für ehrenamtlich Tätige sowie der Verhaltenskodex für die
Mitarbeiter*innen der Abteilung 1.6 "Jugend" und allen ihr zugeordneten
Dienststellen und Einrichtungen.
Risiko- und Potenzialanalyse; Partizipation
Anpassung durch jeden Verband
Die Risiko- und Potenzialanalyse ist die Basis für die Erstellung eines
Institutionellen Schutzkonzeptes (ISK) gegen sexualisierte Gewalt und sollte
daher immer am Anfang der Konzepterstellung stehen. Sie ist ein wichtiges
Instrument, um die Schwachstellen, Gefährdungspotentiale und
Gelegenheitsstrukturen im eigenen Verband zu identifizieren, die einen Einfluss
auf die Ausübung von sexualisierter Gewalt haben können.
Eine gründliche Analyse im Hinblick auf mögliche Gefährdungen im Zusammenhang
mit Arbeitsabläufen, Maßnahmen, räumlichen Gegebenheiten, Personalauswahl sowie
dem Umgang mit Nähe und Distanz im Team und in Bezug auf die uns anvertrauten
Menschen ermöglicht, sich vorhandener Risiken bewusst zu werden, diese zu
minimieren und ggf. auch gänzlich auszuschalten. Sie verdeutlicht auch wie die
Rechte der Kinder und Jugendlichen in einem Verband bereits geachtet werden, wie
deren Schutz bereits hergestellt wird und an welchen Stellen noch Bedarf zur
Weiterentwicklung besteht.
Partizipation und Kindermitbestimmung zählen zu den grundlegenden Prinzipien der
verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit und werden bei der Erstellung des
Institutionellen Schutzkonzeptes (ISK) berücksichtigt. Somit wird auch die
Analyse in einem partizipativen Dialog durchgeführt. Zu den Adressat*innen der
Risiko- und Potenzialanalyse gehören neben den in der kirchlichen
Jugendverbandsarbeit Tätigen auch weitere Personen, die im engeren oder
entfernteren Kontakt zu dem jeweiligen Verband stehen: Kinder, Jugendliche,
schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene, Personensorgeberechtigte,
Praktikant*innen, Kooperationspartner*innen etc. Sie werden als Expert*innen
ihrer Lebenswelt einbezogen. Das bedeutet, sie werden über die Erstellung des
ISK informiert, aufgeklärt und aktiv in den Prozess eingebunden und mit Einsatz
zielgruppenorientierter und altersangemessener Methoden beteiligt.
Die Ergebnisse der Analyse bilden die Grundlage für die Entwicklung des
Institutionellen Schutzkonzeptes und der Weiterentwicklung konkreter
Präventionsmaßnahmen sowie einer Kultur der Achtsamkeit für den jeweiligen
Verband.
In der vorliegenden Risiko- und Potenzialanalyse wurden folgende Bereiche in den
Blick genommen:
- Zielgruppe(n)
- (Entscheidungs-) Strukturen
- Beschwerdewege
- Krisenmanagement
- Qualitätsmanagement
- Kommunikations- und Fehlerkultur
- Personalgewinnung, -verantwortung und -entwicklung
- Pädagogisches Konzept/Verhaltensregeln
- Gestaltung von Nähe und Distanz
- Gelegenheiten
- Macht- und Abhängigkeitsverhältnisse
- Risiko-Orte, Risiko-Zeiten, Risiko-Situationen
- Räumliche Situation
- Andere potenzielle Risiko- und Schutzfaktoren
- … ggf. Ergänzungen an dieser Stelle einfügen
Folgende Adressat*innen wurden partizipativ in die Analyse eingebunden:
-->(zu benennen von dem jeweiligen Verband im Fließtext oder auflisten)
Folgende Methoden wurden für die Analyse verwendet:
-->(zu benennen von dem jeweiligen Verband im Fließtext oder auflisten; z.B.
Fragebogen, in Gruppenstunden, Einzelabfrage etc. Die eingesetzten Methoden
können dann im Anhang aufgeführt werden, wenn gewünscht.)
1.Personalauswahl und -entwicklung / Aus- und Fortbildung
Der Baustein Personalauswahl und -entwicklung / Aus- und Fortbildung stellt
einen wesentlichen Schwerpunkt im ISK dar. In diesem Baustein wird beschrieben,
in wessen Verantwortungsbereich die Einstellung sowie die Aus- und Fortbildung
von Beschäftigten im BDKJ und seinen Jugendverbänden liegen.
1.1 Personalauswahl und -entwicklung
Das Thema Prävention von (sexualisierter) Gewalt wird bereits bei der
Stellenausschreibung platziert. Das vorrangige Ziel während des
Auswahlverfahrens ist es, eine für den BDKJ und den jeweiligen Jugendverbänden
und die damit verbundenen Aufgaben geeignete Person auszuwählen. Dabei ist es
sinnvoll zusätzlich im angemessenen Rahmen die Prävention sexualisierter Gewalt
zu berücksichtigen. Sollte sich jemand bewerben, der die Absicht besitzt, die
vertrauensvolle Arbeit im Jugendverband zu missbrauchen, hat der gesamte Ablauf
des Einstellungsverfahrens eine wichtige Signalwirkung. Das kann dazu führen,
dass die Person unter Umständen von einer Bewerbung absieht bzw. diese
zurückzieht.
Diese Übersicht und die damit verbundenen Materialien sollen alle Beteiligten
dabei unterstützen, ein fachlich fundiertes Personalauswahlverfahren
durchzuführen und dabei zusätzlich den Aspekt der Prävention zu beachten.
1.1.1 Beschreibung des Auswahlverfahrens
Wenn neue Beschäftigte im BDKJ und seinen Jugendverbänden eingestellt werden,
sind folgende Akteur*innen an der Auswahlentscheidung beteiligt:
- Die Verbandsleitung
- Der Vorstand des BDKJ
- Die Abteilungsleitung Jugend, Bischöflichen Generalvikariats (BGV)
- Die Personalabteilung des BGV
Zudem ist es erforderlich “Prävention sexualisierter Gewalt” während der
Einarbeitungszeit und auch in den weiterführenden regelmäßig stattfindenden
Mitarbeiter*innengesprächen zu thematisieren.[1]
1.1.2 Im Bewerbungsverfahren
Wer ist im Bewerbungsverfahren wofür verantwortlich?
(Hier befindet sich eine Tabelle)
Beim Bewerbungsgespräch für Referent*innen sind die Verbandsleitungen des
Verbandes und der Vorstand des BDKJ verantwortlich für die inhaltliche
Gestaltung der Stellenausschreibung, die Analyse der Bewerbungsunterlagen sowie
für die zentralen inhaltlichen Fragen im Vorstellungsgespräch. Die
Personalabteilung des Bischöflichen Generalvikariats vertritt im
Bewerbungsverfahren den Dienstgeber und ist für alle dafür relevanten Fragen und
Informationen zuständig (Einstufung, KAVO, Dienstrechtliche Voraussetzungen
etc.).
1.1.3 Die Stellenausschreibung
Bereits in der Stellenausschreibung wird über das institutionelle Schutzkonzept
des BDKJ und der Jugendverbände sowie über Standards zur Prävention
(sexualisierter) Gewalt informiert. Dies hat zum einen eine abschreckende
Wirkung gegenüber potenziellen Täter*innen, zum anderen wird bereits vor einem
Anstellungsverhältnis über die Haltung des BDKJ und seiner Jugendverbände zu
diesem Thema informiert.
Beispielsweise könnte in der Stellenausschreibung stehen: ‘Wir erwarten einen
aktiven Einsatz für Kinder, Jugendliche und schutz- oder hilfebedürftige
Erwachsene auf der Grundlage der Präventionsordnung und des Präventionskonzeptes
des BDKJ im Bistum Trier‘
1.1.4 Sichtung der Bewerbungsunterlagen
Bei der Sichtung der Bewerbungsunterlagen in Hinblick auf Prävention helfen
folgende Fragen:
- Sind die Unterlagen in ihrer Form angemessen und vollständig?
- Gibt es ‘Brüche’ im Lebenslauf, Unplausibilitäten oder Widersprüche, die
es nachzufragen gilt?
- Ist der berufliche Werdegang lückenlos (nahtloses Anschließen von Daten)?
- Handelt es sich um eine*n Bewerber*in, die*der ungewöhnlich häufig Stellen
wechselte? Welche Begründungen gibt es für den häufigen Wechsel?
- Enthalten die Arbeitszeugnisse auffällige Aussagen zum Verhalten in Bezug
auf Nähe, Distanz und Empathie?
- Wurde häufig der Wohnort gewechselt?
- Gibt es eine nachgewiesene Kompetenz z.B. durch Aus- und Weiterbildung
bzw. Zusatzqualifikationen, soziales Engagement und Ehrenamt, die für das
Themenfeld Prävention relevant sein können?
1.1.5 Vorbereitung und Durchführung des Bewerbungsgespräches
Das Bewerbungsgespräch hat in der Personalauswahl eine Schlüsselfunktion.
Grundsätzlich gilt, dass ein Vorstellungsgespräch die Entscheidung über
persönliche und fachliche Eignung des Bewerbenden unterstützen soll. Von daher
sollte zunächst die Führung des Bewerbungsgespräches im Mittelpunkt der
Vorbereitung stehen. Folgende Aspekte sind dabei zu beachten:
- Mit zunehmender Strukturierung steigt auch die Qualität eines
Bewerbungsgesprächs. Strukturierte Fragen ermöglichen einen umfangreichen
Eindruck über den*die Bewerber*in und vermeiden eine zu starke
Beeinflussbarkeit der Verbandsleitung durch einen ersten Eindruck.
- Die Entscheidung sollte von objektivierbaren Kriterien passend zur
ausgeschriebenen Stelle und nicht nur von persönlichen Eindrücken
beeinflusst werden. Dazu sollten im Vorhinein entsprechende Kriterien
festgelegt werden.
- Die Beteiligten am Bewerbungsgespräch vereinbaren sich in einem vorherigen
Treffen über die Aufteilung der Fragen.
- Unmittelbar vor dem Bewerbungsgespräch sollte die Möglichkeit bestehen,
sich mit dem*der für das Auswahlverfahren Verantwortlichen des
Bischöflichen Generalvikariats zu besprechen. Hier sollte der konkrete
Ablauf des Bewerbungsgesprächs miteinander vereinbart werden.
- Während des Gespräches wird dieses aufgrund der Reaktionen des Bewerbenden
in seinem Verlauf beeinflusst. Im Bewerbungsgespräch ist es wichtig, auf
diese Reaktionen einzugehen, ohne den geplanten Verlauf des
Bewerbungsgesprächs aus dem Blick zu verlieren.
- Um einen Gesamteindruck zur fachlichen und persönlichen Eignung zu
gewinnen, empfiehlt es sich, die Beobachtungen, die während des Gesprächs
gemacht werden, in einem Beobachtungsbogen zu dokumentieren. Beobachtungen
werden von allen Beteiligten aufgeschrieben, nicht nur von einer Person.
Der Beobachtungsbogen sollte direkt nach dem Gespräch ausgefüllt werden
und im Anschluss an alle Gespräche zur Auswertung genutzt werden.
- Es sollte bewusst sein, dass verschiedene Gesprächsführende aus ein- und
demselben Gespräch unterschiedliche Schlüsse ziehen könnten.
- Einen großen Einfluss auf ein Gespräch können Kontextfaktoren, wie
beispielsweise die Qualität der vorherigen Bewerbenden haben.
- Sofern eine interne Bewerbung innerhalb des Bistumsdienstes vorliegt, wird
die Präventionsarbeit gegen sexualisierte Gewalt erneut innerhalb des
Bewerbungsgespräches mit dem*der Bewerber*in thematisiert.
- Eine kurze Pause zwischen verschiedenen Bewerber*innen ist sinnvoll, um zu
Reflektieren und sich auf den*die nächste*n Bewerber*in vorzubereiten.
- Anhand der Beobachtungsbögen erfolgt zeitnah in einer gemeinsamen
Reflexion aller Gesprächsführenden die Auswertung der Bewerbungsgespräche.
Über folgende Eigenschaften der Bewerbenden sollten während des Gesprächs
Erkenntnis- se gewonnen werden:
- Eigeninitiative
- Belastbarkeit
- Arbeitsbereitschaft
- Teamfähigkeit
- Problemlöseverhalten
- Selbstständigkeit
- kommunikatives Vermögen
Im Rahmen des Bewerbungsgesprächs sollten neben den formalen und fachlichen
Voraussetzungen und Fragen zur christlichen Werteorientierung zusätzlich im
Zusammenhang mit dem Präventionskonzept des BDKJ und seiner Jugendverbände
folgende Aspekte thematisiert werden:
- Einstellungsvoraussetzung: kein Eintrag im erweiterten Führungszeugnis
gemäß §72a SGB VIII
- Sexualpädagogisches Konzept der Abteilung Jugend des Bistums Trier
- Vorstellung der Beschwerdewege für Kinder, Jugendliche und schutz- oder
hilfebedürftige Erwachsene und deren Angehörige
- Angemessener Umgang mit Nähe und Distanz
- Umgang mit verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen
- Partizipationsmöglichkeiten auf allen Ebenen
- Umgang mit Konflikten im Team
- (Selbst)Fürsorge der Mitarbeiter*innen
Es sollte auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Fragen zur Prävention, Fragen
zur Stelle, Fragen zur Person und allgemeinen Fragen geachtet werden.
Beispielfragen können sein:
- Was verstehen Sie unter dem Begriff „Kultur der Achtsamkeit“/
„grenzachtender Umgang“/ „gewaltfreie Erziehung“?
- Haben Sie sich bereits in Ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit zum Thema
„Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt an Minderjährigen und schutz-
oder hilfebedürftigen Erwachsenen“ fortgebildet?
- Sind Sie bereit, sich zum Thema „Grenzachtender Umgang“ weiterzubilden?
- Welche rechtlichen Grundlagen für den Schutz von Kindern, Jugendlichen und
schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen kennen Sie?
- Welche Einstellung haben Sie in Bezug auf (sexualisierte) Gewalt an
Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen?
- Kam das Thema sexualisierte Gewalt in Ihrem beruflichen Kontext schon
einmal vor? Wie sind Sie damit umgegangen?
- Wie gehen Sie mit Kritik um?
Auch mit ehrenamtlich Tätigen der Jugendverbandsarbeit finden Auswahlgespräche
statt, in denen ebenfalls das Thema “Prävention gegen sexualisierte Gewalt”
angesprochen wird.[2]
1.2 Aus- und Fortbildung
Um ihr Wissen und ihre Handlungskompetenz in Fragen zu sexualisierter Gewalt zu
vertiefen, nehmen alle hauptberuflich Mitarbeitenden und ehrenamtlich Tätigen
regelmäßig an Präventionsveranstaltungen teil. Ziel der Teilnahme ist es, bei
allen Beschäftigten im kirchlichen Dienst eine Haltung zu entwickeln, die den
Schutz von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in den
Mittelpunkt stellt, und ein Verhalten zu trainieren, das eine Kultur der
Achtsamkeit umzusetzen hilft. Somit stellen Präventionsschulungen einen
wichtigen Teilaspekt des ISK dar.
1.2.1 Standards für Präventionsveranstaltungen
Eine Gruppengröße von 8 -20 Personen in einer Präsenzveranstaltung hat sich
bewährt. In größeren Gruppen ist der nötige Austausch kaum möglich. Mehrere
Gruppen können mit entsprechender personeller Besetzung parallel laufen, mit
gemeinsamem Beginn und Abschluss.
Eine Gruppengröße von 10 - 15 Personen in einer Online - Veranstaltung hat sich
bewährt. In größeren Gruppen ist der nötige Austausch und der Überblick durch
die Referent*innen kaum möglich.
Ebenso hat sich bewährt, Veranstaltungen soweit möglich multiprofessionell und
im Tandem zu leiten. Zur Durchführung von Präventionsschulungen werden
Multiplikator*innen seitens der Fachstelle für Prävention im Bischöflichen
Generalvikariat qualifiziert. Diese führen Schulungen gemäß des für das Bistum
Trier bestehenden Curriculum durch und garantieren somit die Qualität der
Veranstaltung.
Die vollständige Teilnahme an einer Präventionsveranstaltung wird mit einem
Zertifikat bescheinigt, aus dem hervorgeht, dass diese gemäß des Curriculums
erfolgt ist.
1.2.2 Formate von Präventionsveranstaltungen
Prävention basiert auf geteilten Werten zum Kinderschutz und zum Schutz von
Schutzbefohlenen. Dazu werden unterschiedliche Formate angeboten:
- Präsenzschulung
- Onlineschulung
- Blended Learning
Je nach Grad und Intensität des Nah- und Abhängigkeitsverhältnisses in der
Arbeit mit Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen erhöht
sich die Notwendigkeit, sich intensiv mit dem Thema auseinander zu setzen.
Darüber hinaus sollen alle Tätigen im BDKJ und seinen Jugendverbänden zu dem
Thema informiert werden, da es den Bezug zu der gemeinsam getragenen Kultur
gibt.
Zur Durchführung der Präventionsveranstaltungen haben sich unterschiedliche
Zeitformate bewährt, die sowohl als Präsenz- als auch als Onlineschulung
angeboten werden.
- Basisschulung (1 Schulungstag):
Wer mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen
hauptamtlich/-beruflich arbeitet, nimmt an der Basisschulung Prävention teil.
Diese umfasst einen Schulungstag. Sie wird in Verantwortung der Fachstelle
Prävention gegen sexualisierte Gewalt durchgeführt.
Bei ehrenamtlich Tätigen mit hoher Verantwortlichkeit, die selbständig
wahrgenommen wird, wird die Teilnahme an dieser Basisschulung empfohlen. Die
Schulung wird von ausgebildeten Multiplikator*innen der kirchlichen Kinder- und
Jugendarbeit durchgeführt.
- Schulung für Ehrenamtliche:
Wer mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen
ehrenamtlich arbeitet, nimmt an einer Präventionsschulung teil. Deren zeitlicher
Umfang richtet sich nach dem Grad der jeweiligen Verantwortung. Die Schulungen
werden auf Basis des diözesanen Curriculums von ausgebildeten
Multiplikator*innen der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit durchgeführt.
- Informationsveranstaltungen:
Alle anderen hauptamtlich/ -beruflich Tätigen in der kirchlichen Kinder- und
Jugendverbandsarbeit sind regelmäßig auf die Bedeutung der Prävention gegen
sexualisierte Gewalt hinzuweisen. Die Konzeptionierung dieser
Informationsveranstaltungen erfolgt auf Basis des diözesanen Curriculums in
Verantwortung der Abteilung Jugend ZB.1.6 in Kooperation mit der Fachstelle
Prävention gegen sexualisierte Gewalt.
- Blended Learning:
Im Rahmen der Präventionsschulungen ist der Einsatz von Blended Learning Formen
möglich, bei denen digitale und Präsenz- bzw. Online-Veranstaltungen kombiniert
werden. Dabei werden elektronische Medien für die Vermittlung von Sachwissen
eingesetzt, die sich der*die Teilnehmende eigenständig erarbeitet. In einem
anschließenden verpflichtenden Präsenztreffen bzw. Online-Seminar stehen Fragen
der Teilnehmenden, der Austausch und die Vertiefung der Thematik im Fokus.
Ein an die diözesane Präventionsordnung angepasstes eLearning wird von der
Fachstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt vorgehalten.
- Leitungsschulung:
Wer hauptamtlich/-beruflich Leitungsverantwortung für einen Bereich trägt,
durchläuft zusätzlich zur Basisschulung das Leitungsmodul Prävention. Dieses
umfasst einen weiteren ganztägigen Schulungstag und wird von den diözesanen
Präventionsbeauftragten verantwortet.
Verantwortliche für einen diözesanen Jugendverband sorgen dafür, dass die hier
Tätigen die Schulungen erhalten, die sie benötigen. Bei einem Stellenwechsel
oder dem Wechsel zu einem anderen Jugendverband sorgt der*die Verantwortliche
des neuen Tätigkeitsfeldes dafür, dass der*die Tätige angemessen in die
Präventionsarbeit des neuen Tätigkeitsfeldes eingearbeitet wird, dazu gehört
z.B. die ggfs. spezifischen Regelungen zu Nähe und Distanz kennen zu lernen.
Zudem wird überprüft, ob ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorliegt.
1.2.3 Inhalte von Präventionsschulungen
Die verpflichtenden Inhalte der Schulungen werden durch die jeweils aktuelle
Präventionsordnung vorgegeben. Diese regelt:
Prävention gegen sexualisierte Gewalt erfordert Grundkenntnisse und
weiterführende Kompetenzen insbesondere zu Fragen von
- angemessener Nähe und Distanz,
- Kommunikations- und Konfliktfähigkeit,
- eigener emotionaler und sozialer Kompetenz,
- Psychodynamiken Betroffener,
- Strategien von Tätern,
- (digitalen) Medien als Schutz- und Gefahrenraum/Medienkompetenz,
- Dynamiken in Institutionen mit asymmetrischen Machtbeziehungen sowie
begünstigenden institutionellen Strukturen,
- Straftatbeständen und kriminologischen Ansätzen sowie weiteren
einschlägigen rechtlichen Bestimmungen,
- notwendigen und angemessenen Hilfen für Betroffene, ihr Umfeld und die
betroffenen Institutionen,
- sexualisierter Gewalt von Kindern, Jugendlichen (Peer Gewalt) und schutz-
oder hilfebedürftigen Erwachsenen an anderen Minderjährigen oder schutz-
oder hilfebedürftigen Erwachsenen,
- Schnittstellenthemen wie z. B. Sexualpädagogik oder sexuelle Bildung sowie
geschlechter- und kultursensible Bildung,
- regionalen fachlichen Vernetzungsmöglichkeiten mit dem Ziel eigener
Vernetzung.[3]
Im Rahmen der Schulung wird zudem die Vorgabe für das Institutionelle
Schutzkonzept des Bistums Trier vorgestellt.
Zusätzlich ist es aufgrund der sich stetig weiter entwickelnden Thematik
notwendig regelmäßig und bedarfsorientiert spezifische Themenfelder in den Blick
zu nehmen und Veranstaltungen dazu anzubieten, wie z.B.:
- Missbrauch im digitalen Kontext, z.B. Cybermobbing, Sexting
- Aktuelle Entwicklungen zum Thema im Bistum Trier
- MHG-Studie
- Monitoring
- Hinweise aus Studien zu Risikofaktoren innerhalb der katholischen
Kirche - usw.
2. Verpflichtungserklärung und Verhaltenskodex
zum grenzachtenden Umgang mit Kindern, Jugendlichen
und schutz- oder hilfebedürftige Erwachsen in der
kirchlichen Kinder- und Jugendverbandsarbeit im Bistum
Trier
Die Präventionsordnung des Bistums Trier sieht vor, dass sich alle Beschäftigten
im kirchlichen Dienst (z.B. hauptamtlich, nebenamtlich, ehrenamtlich Tätige),
die mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen zu
tun haben, zu einem grenzachtendem, achtsamen, wertschätzenden und respektvollen
Umgang verpflichten. Das Institutionelle Schutzkonzept sieht in diesem
Zusammenhang für Hauptamtliche/-berufliche und Nebenamtliche/-berufliche die
Einhaltung eines Verhaltenskodexes, für Ehrenamtliche die Einhaltung einer
Verpflichtungserklärung vor.
2.1 Verpflichtungserklärung
Ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendverbandsarbeit im Bistum Trier
unterschreiben zu Beginn ihrer Tätigkeit die „Verpflichtungserklärung zum
grenzachtenden Umgang mit Kindern, Jugendlichen und schutz- oder
hilfebedürftigen Erwachsenen in der kirchlichen Jugend(verbands)arbeit im Bistum
Trier“. Vor der Unterzeichnung werden die Inhalte dieser Erklärung zwischen
einer dafür zuständigen Person und der ehrenamtlich tätigen Person besprochen.
Das unterzeichnete Exemplar verbleibt bei der ehrenamtlichen Person. Eine
verantwortliche Person des Trägers/des Verbandes dokumentiert die Unterzeichnung
mit Datum. Sie wird gemeinsam mit den Ehrenamtlichen regelmäßig überprüft und
maßnahmenbezogen und inhaltlich ergänzt.
Die Verpflichtungserklärung wurde federführend von der AG Prävention des BDKJ
partizipativ mit den pädagogischen und theologischen Mitarbeiter*innen der
Abteilung Jugend im Bischöflichen Generalvikariat Trier, den dazugehörigen
nichtselbständigen Dienststellen und Einrichtungen sowie ehrenamtlich Tätigen
entwickelt.
2.2 Verhaltenskodex
Im Rahmen eines Beteiligungsprozesses wurde der Verhaltenskodex für die
Mitarbeiter*innen der Abteilung 1.6 „Jugend“ und allen ihr zugeordneten
Dienststellen und Einrichtungen entwickelt. Seine Inhalte werden von der
fachvorgesetzten Person mit allen Mitarbeiter*innen besprochen; die
Empfangsbestätigung wird unterschrieben und über die Abteilungsleitung zum
Verbleib in der Personalakte an die Personalabteilung weitergeleitet. Der
Verhaltenskodex selbst verbleibt bei der unterzeichnenden Person.
3. Beratungs- und Beschwerdewege
Ein wichtiger Bestandteil der Prävention sexualisierter Gewalt ist die Offenheit
gegenüber Beschwerden. Es ist erforderlich Beschwerdewege sowie interne und
externe Beratungsstellen aufzuzeigen, damit sichergestellt wird, dass Missstände
aller Art von allen Betroffenen benannt werden können. Das gilt für Kinder und
Jugendliche, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene, Eltern bzw.
Personensorgeberechtigte sowie alle Tätigen im BDKJ und seinen Jugendverbänden.
Ziel ist es eine tragfähige Beschwerdekultur zu etablieren, die alle genannten
Personengruppen ermutigt ehrlich und frei ihre Meinung, ihre Sicht auf einen
Sachverhalt, auf ein Problem etc. zu äußern. Gleichzeitig ermöglichen
transparente Beschwerdewege auch Unsicherheiten und potenzielle „Gefahren“
anzusprechen.
Damit umfasst eine Beschwerdekultur
- die Meldung von sogenannten Alltagsbeschwerden (wie z.B. Rückmeldungen zur
Organisation, Durchführung, Gestaltung etc. einer Maßnahme) wie auch
- die Meldung von Grenzverletzungen und sexualisierter Gewalt.
Sie stärkt die Rechte von Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen
Erwachsenen und nimmt den BDKJ und seine Jugendverbände in die Pflicht, Hilfe
und Unterstützung anzubieten. Es macht den Adressat*innen deutlich, dass sie mit
ihren Anliegen ernst genommen werden und Unterstützung durch die Personen
erfahren, an die sie sich wenden.
Das Angebot der Beratungs- und Beschwerdewege des BDKJ und seiner Jugendverbände
richtet sich an alle Kinder, Jugendlichen, schutz- oder hilfebedürftigen
Erwachsenen sowie die mit diesen Personengruppen in Kontakt stehenden Personen
(Personensorgeberechtigte, Mitarbeitende etc.), sowie weitere Beteiligte an
Veranstaltungen des BDKJ und seiner Jugendverbände.
Auf Seiten des BDKJ und seiner Jugendverbände trägt die Bearbeitung von
Beschwerden dazu bei, Schwachstellen zu erkennen, zu beheben und Risiken zu
minimieren.
Im Folgenden wird die Umsetzung dieser Ziele beschrieben.
3.1 Prozessschritte der Beratungs- und Beschwerdewege
Die Beratungs- und Beschwerdewege sind integraler Bestandteil des
Institutionellen Schutzkonzeptes des BDKJ und seiner Jugendverbände. Das
Beschwerdemanagement sieht vor, dass jeder Verband (auf allen Strukturebenen)
mindestens eine Person benennt, die Beschwerden jeglicher Art entgegennimmt.
Darüber hinaus stehen die ehrenamtlichen Ansprechpartner*innen für
Verdachtsfälle auf sexualisierte Gewalt des BDKJ sowie die Kontaktpersonen für
Verdachtsfälle der Fachstellen für Kinder- und Jugendpastoral Kindern,
Jugendlichen, schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen und weiteren oben
erwähnten Adressat*innen für die Entgegennahme einer Beschwerde zur Verfügung.
Anregung zur Beschwerde
Für den BDKJ und seine Jugendverbände ist es wichtig, den Adressat*innen Zugänge
zu Beschwerdemöglichkeiten zu schaffen und sie zu motivieren, ihre Anliegen zur
Sprache zu bringen. Für den Erfolg eines Beratungs- und Beschwerdeweges ist der
alters- und entwicklungsgerechte Zugang ausschlaggebend. Es geht nicht nur um
die Information, eine Möglichkeit zur Beschwerde zu haben, sondern auch darum,
in der Lage zu sein, diese aktiv zu nutzen.
Die Anregung zur Beschwerde erfolgt unter anderem durch:
- Infoflyer „Dein gutes Recht“ an Kinder, Jugendliche, schutz- oder
hilfebedürftige Erwachsene, Personensorgeberechtigte, Mitarbeitende, …
- Hinweise auf die Ansprechpartner*innen in den Verbänden und die
Kontaktpersonen in den Fachstellen für Kinder- und Jugendpastoral
- Hinweise auf Beschwerdemöglichkeiten und Ansprechpersonen für Beschwerden
bspw. bei Anmeldungen oder Informationsschreiben zu
Veranstaltungen/Maßnahmen
- Gruppengespräche im Rahmen von Workshops, Ferienfreizeiten oder
Alltagsgeschehen
- Persönliche Gespräche mit Kindern und Jugendlichen und schutz- oder
hilfebedürftigen Erwachsenen
- Homepage
- Präventionsschulungen, Juleica-Schulungen, Fortbildungen etc.
- Reflexionsrunden (nach Veranstaltungen, Jahresreflexion, ...)
Durch Anregungen zu Beschwerden werden wahrnehmbare Kontaktpunkte zur Verfügung
gestellt. Dies ist von Bedeutung, da die Adressat*innen auf diese Weise
erfahren, wie sie u.a. Grenzverletzungen zur Beschwerde bringen können.
Eingrenzungen, worüber man sich beschweren kann, gibt es nicht. Demnach gibt es
ebenso die Möglichkeit, Anliegen und Verbesserungsvorschläge zu artikulieren.
Die Beschwerdeannahme wird durch vielseitige Wege gewährleistet:
- Name der Ansprechperson für Beschwerden auf Strukturebene der
Jugendverbände
- Leitung einer Maßnahme (z.B. Fahrten, Lager, Gruppenstunde, Freizeiten)
- Diözesanleitung oder Diözesanbüro
- Onlinebeschwerdeformular
- E-Mail, im persönlichen Gespräch, telefonisch etc.
- Ansprechpartner*innen bei sexualisierter Gewalt des BDKJ und seiner
Jugendverbände
- die Kontaktpersonen in den Fachstellen für Kinder- und Jugendpastoral
- Referent*in für Prävention und sexuelle Bildung in der Abteilung Jugend ZB
1.6
- Ansprechpersonen für Verdachtsfälle auf sexuellen Missbrauch durch
Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst im Bistum Trier
Externe Anlauf- und Beratungsstellen bei der Meldung von sexualisierter Gewalt
- Phönix - ist bistumsweit Anlaufstelle
- phoenix@lvsaarland.awo.org; 0681-7619685
- Hilfetelefon „Nummer gegen Kummer“: 11 6 111
- Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ 08000 116 016 und via Online-Beratung
unter https://www.hilfetelefon.de/ - kostenfreie und anonyme Beratung auch
für Angehörige, Freund*innen sowie Fachkräfte
- das zuständige Jugendamt
- örtlicher Kinderschutzbund
Nach dem Eingang einer Beschwerde wird mit der meldenden Person, sofern sie
nicht umgehend das persönliche Gespräch gesucht hat, Kontakt aufgenommen und der
weitere Weg besprochen.
Handelt es sich um Beschwerden und Hinweise zu übergriffigem Verhalten und/oder
sexualisierter Gewalt, sind Beschäftigte im kirchlichen Dienst dazu angehalten,
diese gemäß des Interventionsplans für das Bistum Trier den Ansprechpersonen für
Verdachtsfälle des sexuellen Missbrauchs und/oder ihrer vorgesetzten Person zu
melden.
Anonyme Beschwerden sind möglich (z.B.: in Form eines Kummerkastens bei einer
Ferienfreizeit) und werden ernst genommen. Sie können jedoch nicht oder nur
bedingt bearbeitet werden. Zur Aufklärung eines Sachverhalts ist es oft
erforderlich, im vertrauensvollen Gespräch weiterführende Informationen
einzuholen. Zudem kann bei anonymen Beschwerden keine Rückmeldung an die
meldende Person gegeben werden.
Ein Beschwerdeweg in Bezug auf sexualisierte Gewalt kann erst dann eingeleitet
werden, wenn sich die meldende Person erkennbar zeigt.
3.1.1 Beratungs- und Beschwerdeannahme
Der erste Kontakt für eine Beschwerde kann entweder persönlich im direkten
Gespräch, per Telefon, schriftlich per E-Mail oder Beschwerdeformular
hergestellt werden. Mit der Annahme einer Beschwerde beginnt das Verfahren und
eine Dokumentation des Gesprächs wird empfohlen. Dazu kann auf den
standardisierten “Dokumentationsbogen für die beschwerdeannehmende Person”
zurückgegriffen werden.
Hinsichtlich der Meldung einer Beschwerde besteht die Möglichkeit der
Kontaktaufnahme zur Leitung einer Maßnahme bzw. den zuständigen
Jugendverbandsverantwortlichen (anzupassen für andere Strukturebenen; ggf.
Personen namentlich erwähnen). Diese sind mit den internen Beschwerdewegen des
jeweiligen Jugendverbandes vertraut und können daher schnell reagieren und
Rückmeldung geben.
Gleichzeitig ist es möglich sich auch direkt an die diözesanen Verbandsleitungen
zu wenden.
Im Falle von Grenzverletzungen oder Übergriffen stehen der meldenden Person die
Ansprechpartner*innen bei sexualisierter Gewalt für eine Kontaktaufnahme, ein
Erstgespräch, eine erste Beratung und die Unterstützung bei der Formulierung
einer Beschwerde zur Verfügung. Sie können sowohl telefonisch als auch
schriftlich per Mail kontaktiert werden. Sie sichern die telefonische
Erreichbarkeit und stehen mit ihren Namen in der Öffentlichkeit. Ihre Aufgabe
ist es ein erstes Beratungsgespräch zu führen und Details zu dokumentieren. In
Absprache mit den Betroffenen können externe Fachberatungsstellen hinzugezogen
werden.
Eine direkte Kontaktaufnahme mit der*dem Referent*in für Prävention und sexuelle
Bildung der Abteilung Jugend oder zu den Ansprechpersonen für Verdachtsfälle auf
sexuellen Missbrauch durch Beschäftigte im kirchlichen Dienst im Bistum Trier
ist ebenso möglich.
3.1.2 Beratungs- und Beschwerdebearbeitung und Reaktion
Ziel ist, dass Beschwerden möglichst zeitnah bearbeitet werden. Es bedarf einer
transparenten internen Kommunikation und einer Abschätzung darüber, wer worüber
wann informiert werden muss. Relevante und gesicherte Informationen sind
unverzüglich an die auf Verbandsebene verantwortliche Person (namentlich
konkretisieren für die jeweilige Verbandsebene) weiterzugeben.
Sobald eine Beschwerde bei Grenzverletzungen oder sexualisierter Gewalt gegen
hauptberuflich/hauptamtlich Tätige eingeht, greift der Interventionsplan des
Bistums Trier, der unter dem Baustein Interventionsplan und Nachsorge näher
beschrieben wird.
3.1.3 Beschwerdeauswertung und Verbesserungsmanagement
Zur Etablierung einer „Beschwerdekultur“ in jedem Jugendverband ist eine
konstante Weiterentwicklung der internen Beschwerdewege notwendig. Dazu werden
die Beschwerdeeingänge und der Umgang mit den Beschwerden in regelmäßigen
Abständen gesichtet und reflektiert.
Die Reflexion des Bearbeitungsprozesses kommt einer Risikoanalyse gleich, wobei
der BDKJ und seine Jugendverbände die vorhandenen Probleme erkennen und
definieren. Es ist zu prüfen, ob die Beschwerden eine Verbesserung und
Weiterentwicklung erzielt oder ob strukturelle Hindernisse eine erfolgreiche
Bearbeitung verhindert haben. Entsprechende Problemlösungsprozesse sind zu
finden und umzusetzen.
Des Weiteren wird darauf geachtet, dass alle Tätigen im BDKJ und seinen
Jugendverbänden durch Fortbildungsprogramme geschult werden, in denen
Sachkenntnisse vertieft werden können.
3.2 Ansprechpartner*innen bei (vermuteter) sexualisierter Gewalt im BDKJ Trier
und seinen Jugendverbänden
Der BDKJ und seine Jugendverbände haben ein Konzept “Umsetzung der zuständigen
Ansprechpartner*innen bei sexualisierter Gewalt in Jugendverbänden der Diözese
Trier” entwickelt. Das Konzept ist allen Jugendverbänden bekannt und auf der
Homepage des BDKJ Trier veröffentlicht.
Die Gruppe der Ansprechpartner*innen bildet sich aus Tätigen des BDKJ Trier und
seinen Jugendverbänden. Bei der Auswahl der Ansprechpartner*innen wird möglichst
berücksichtigt, dass sie unterschiedlichen Alters und Geschlechts sind und aus
unterschiedlichen Berufsgruppen, unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen im
Verband und unterschiedlichen Regionen stammen. Ziel ist es, möglichen
Ratsuchenden eine Vielfalt an unterschiedlichen Personen zur Verfügung zu
stellen, die angesprochen werden können.
Die Ansprechpartner*innen werden für einen Zeitraum von 3 Jahren vom BDKJ Trier
und seinen Jugendverbänden ernannt. Sie sind in allen Jugendverbänden bekannt,
auf der Homepage des BDKJ Trier und in geeigneter Weise vor Ort in den einzelnen
Verbänden veröffentlicht.
3.2.1 Aufgabe der Ansprechpartner*innen
Die Ansprechpartner*innen stellen eine Anlaufstelle dar, die Akteur*innen in der
Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung steht. Die Ansprechpartner*innen bieten
Ratsuchenden ein erstes vertrauliches Gespräch an. Sie sind in der Lage
Ratsuchende sinnvoll weiterzuvermitteln, bei Bedarf Ressourcen für erste Hilfen
zu besprechen (z.B. wer kann aus dem Nahfeld helfen?) und ggf. notwendige
Schritte gemäß des vorliegenden Interventionsplans einzuleiten und unterstützen
in ihrer Rolle alle Jugendverbände.
Das Angebot richtet sich dabei nicht nur an unmittelbar Betroffene, sondern auch
an Personen (wie z.B. Gruppenteilnehmer*innen, Eltern, Leitungen), die
sexualisierte Gewalt beobachtet bzw. einen Verdacht haben und dadurch
verunsichert sind oder nicht wissen, wie sie mit einer konkreten Situation
umgehen sollen.
Die Ansprechpartner*innen sind auf der Grundlage des oben genannten Konzeptes
u.a. für die Übernahme der beschriebenen Aufgaben geschult und vorbereitet.
4. Dienstanweisung und verbandsinterne Regelungen
Der „Verhaltenskodex für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung 1.6
“Jugend” und allen ihr zugeordneten Dienststellen und Einrichtungen“ ist als
Dienstanweisung erlassen und somit verpflichtend. Ergänzend zu der
„Verpflichtungserklärung zum grenzachtenden Umgang mit Kindern, Jugendlichen und
schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in der kirchlichen
Jugend(verbands)arbeit im Bistum Trier“ können verbands- oder
maßnahmenspezifische Regelungen getroffen werden.
Hier ist jeder Verband aufgefordert zu prüfen, ob spezifische Regelungen (sprich
verbandsinterne Regelungen) für den jeweiligen Verband aufgeführt werden sollen;
die Möglichkeit besteht dafür unter diesem Unterpunkt Ggf. lassen sich aus der
Risikoanalyse notwendige weitere Regelungen ableiten.
5. Qualitätsmanagement
Es ist in der Verantwortung der jeweiligen Verbandsleitung, die in diesem
Institutionellen Schutzkonzept beschriebenen Abläufe und Regelungen als
Maßnahmen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt zu implementieren. Im Rahmen
des Qualitätsmanagements gilt es fortlaufend, die Wirksamkeit dieser Abläufe und
Regelungen zu kontrollieren, zu evaluieren und weiterzuentwickeln. Insbesondere
im Rahmen der Auswertung eines Verdachts- oder Vorfalls ist das ISK auf
erforderliche Anpassungen hin zu überprüfen.
Vorschlag zur Umsetzung des Bausteins Qualitätsmanagement:
Um diesen Prozess gewährleisten zu können, benennen die Verbandsleitungen für
die Diözesanebene Fachkräfte für Prävention (kurz: Präventionsfachkraft/-
kräfte). Eine Fachkraft für Prävention kann auch für einen Zusammenschluss
mehrerer Verbände benannt werden. Diese sind zudem Ansprechpersonen für die
Präventionsbeauftragten des Bistums Trier.
Als Fachkräfte für Prävention können z.B. die Bildungsreferent*innen der
Jugendverbände und/oder ehrenamtlich Tätige benannt werden.
Die Präventionsfachkräfte auf Diözesanebene sind untereinander vernetzt und
übernehmen auf ihrer Ebene folgende Aufgaben:
- Sie können die Tätigen in der Jugendverbandsarbeit über die Verfahrenswege
bei Verdachtsmeldungen sowie interne und externe Beratungsstellen
informieren.
- Sie fungieren als Ansprechpartner*in für die Tätigen in der
Jugendverbandsarbeit bei allen Fragen zur Prävention gegen sexualisierte
Gewalt.
- Sie unterstützen die Verbandsleitung bei der Erstellung und Umsetzung des
ISK.
- Sie halten das Thema Prävention in den Strukturen und Gremien auf
Diözesanebene lebendig.
- Sie beraten bei Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen im
Hinblick auf das Thema Prävention gegen sexualisierte Gewalt.
- Sie benennen aus fachlicher Perspektive Aus- und Fortbildungsbedarf und
informieren über entsprechende Angebote.
- Sie übernehmen die Verantwortung für den Informationsfluss an die
jeweilige Ansprechperson für Prävention in den jeweiligen Strukturebenen
des Verbandes.
Die Präventionsfachkräfte sind von der Fachstelle Prävention gegen sexualisierte
Gewalt für die Umsetzung im Bereich Prävention geschult und werden für die Dauer
ihrer Ernennung begleitet. Die Ernennung erfolgt dabei im Regelfall für drei
Jahre und kann unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden (z.B. durch
Teilnahme an themenspezifischen Fortbildungen).
Für den Jugendverband bzw. den Zusammenschluss der Jugendverbände XY, übernimmt
N.N. die Funktion der Präventionsfachkraft.
Ebenso sind in den jeweiligen Strukturebenen der Jugendverbände Ansprechpersonen
vor Ort für Fragen zum Thema Prävention benannt. Eine Ansprechperson vor Ort
kann auch für einen Zusammenschluss mehrerer Verbände benannt werden.
Die Ansprechpersonen vor Ort sind vernetzt mit der zuständigen
Präventionsfachkraft auf Diözesanebene und werden von dieser bei der Umsetzung
nachfolgender Aufgaben unterstützt.
Sie übernehmen folgende Aufgaben:
- Sie können die Tätigen in der Jugendverbandsarbeit über die Verfahrenswege
bei Verdachtsmeldungen sowie interne und externe Beratungsstellen
informieren.
- Sie halten das Thema Prävention in den Strukturen und Gremien der
jeweiligen Strukturebene lebendig.
- Sie beraten bzw. unterstützen bei Planung, Organisation und Durchführung
von Maßnahmen im Hinblick auf das Thema Prävention gegen sexualisierte
Gewalt.
- Sie benennen aus fachlicher Perspektive Aus- und Fortbildungsbedarf.
Für den Jugendverband bzw. den Zusammenschluss der Jugendverbände XY, übernimmt
N.N. die Funktion der Ansprechperson vor Ort.
6. Interventionsplan und Nachsorge
Für Einrichtungen in Trägerschaft des Bistums Trier (z.B. Jugendverbände) ist
der Interventionsplan vom Bischöfliches Generalvikariat beschrieben.
Einrichtungen/Jugendverbände in anderer Trägerschaft müssen ihnen spezifisch
eigenen Interventionsplan beschreiben.
Ein ISK umfasst neben der primären (vorbeugenden) Prävention auch die sekundäre
(begleitende) und tertiäre (nachsorgende) Prävention. Die primäre Prävention
leistet einen Beitrag dazu, dass sexualisierte Gewalt möglichst verhindert wird.
Die sekundäre Prävention stellt im Falle sexualisierter Gewalt eine
strukturierte Vorgehensweise sicher. Sie beinhaltet kompetente Ansprechpersonen,
die umgehende und angemessene Hilfe und Begleitung für betroffene Personen und
Angehörige anbieten können sowie die erforderlichen Schritte, die gemäß des
vorliegenden Interventionsplans in die Wege geleitet werden müssen.
Wenn im Zuge der Meldung einer Beschwerde (siehe Kapitel 3: Beratungs- und
Beschwerdewege) der Hinweis auf einen (Verdachts-) Fall auf sexualisierte Gewalt
erfolgt, können u.a. die Ansprechpartner*innen für Verdachtsfälle des BDKJ
angefragt werden. Sie verbinden die Beschwerdewege mit dem Interventionsplan.
Sie nehmen (Erst-) Meldungen von (Verdachts-) Fällen auf sexualisierte Gewalt
entgegen und benennen der meldenden/betroffenen Person weitere
Unterstützungsmöglichkeiten (z.B. verbandsinterne Unterstützungsmöglichkeiten,
bistumsinterne und –externe Fachberatungsstellen). Sie kennen den
Interventionsplan und leiten auf dieser Grundlage notwendige weitere Schritte
ein.
Darüber hinaus ist es möglich, sich direkt an die Verbandsleitung der jeweiligen
Strukturebene, die Diözesanleitung, an die für die Maßnahme/das Projekt
verantwortliche Person oder an eine der beiden beauftragten Ansprechpersonen für
Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs des Bistums Trier zu wenden und von dem
(Verdachts-) Fall zu berichten.
Nachdem die Meldung entgegengenommen wurde, wird diese Person die Information
unverzüglich an die Bistumsleitung bzw. die Interventionsbeauftragte
weitergeben. Der Generalvikar sorgt für die unverzügliche Einleitung der
weiteren Schritte zur Klärung des (Verdachts-) Falls.
Die Schritte zur Klärung des (Verdachts-) Falls sind skizziert im
Interventionsplan.
Im Fall von beschuldigten ehrenamtlich Tätigen sind ebenfalls in Anlehnung an
den Interventionsplan erforderliche Schritte vorgesehen. Die unmittelbare
Steuerung des Vorgangs wird, je nach dem Bereich, in dem die beschuldigte,
ehrenamtliche Person eingesetzt ist, zwischen der zuständigen (Verbands-)
Leitung, dem Vorstand des BDKJ, der Referentin für Prävention und sexuelle
Bildung und dem Generalvikar abgestimmt.
Im Zuge der tertiären Präventionsarbeit steht der Schutz der betroffenen
Personen, denen frühzeitig und zügig eine angemessene Hilfe zur Seite gestellt
werden muss, sowie die Unterstützung des sogenannten “irritierten Systems” bei
der Aufarbeitung der Geschehnisse im verbandlichen Kontext im Vordergrund. Es
ist davon auszugehen, dass die Personen, die in dem Verband tätig sind, in dem
die beschuldigte Person eingesetzt war, irritiert und möglicherweise handlungs-
/arbeitsunfähig sind. Daher ist es notwendig, offen mit dem schmerzlichen
Scheitern, das jedes Delikt sexualisierter Gewalt beinhaltet, umzugehen. In
diesem Fall ist eine bedarfsorientierte Krisenbegleitung in Form von Einzel-
und/oder Gruppenberatung für das irritierte System notwendig. Darüber hinaus ist
es erforderlich, das ISK auf mögliche Mängel hin zu überprüfen, die ein
übergriffiges Verhalten begünstigt haben, und dieses entsprechend anzupassen.
Begründung
[1]Erzbistum Köln (2017). Personalauswahl und -entwicklung / Aus und Fortbildung.
Schriftenreihe Institutionelles Schutzkonzept. Heft 3.
[2] Erzbistum Köln (2017). Personalauswahl und -entwicklung / Aus und Fortbildung. Schriftenreihe Institutionelles Schutzkonzept. Heft 3 und Litzcke, S. M. (2004)
[3] Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz; Kirchliches Amtsblatt Bistum Trier 01.01.2020, Nr. 3.
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