Falsche Bezeichnung
Antrag: | Beteiligung 72h – Aktion 2024 |
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Antragsteller*in: | Matthias Becker (BDKJ Vorstand) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 23.06.2022, 15:34 |
Antrag: | Beteiligung 72h – Aktion 2024 |
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Antragsteller*in: | Matthias Becker (BDKJ Vorstand) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 23.06.2022, 15:34 |
Der BDKJ-Diözesanvorstand wird beauftragt, mit dem Zentralbereich 1.6 Jugendpastorale Handlungsfelder des BistumsJugend eine Vereinbarung zur personellen und finanziellen Unterstützung der Aktion zu treffen.
Die BDKJ Diözesanversammlung möge beschließen:
Der BDKJ Diözesanverband Trier beteiligt sich vom 18. – 21. April 2024 an der
bundesweiten „72-Stunden- Aktion“ des BDKJ.
Die Rahmenbedingungen für die diözesanübergreifende Kooperation werden von
Seiten der bundesweiten Steuerungsgruppe einheitlich festgelegt und sind für
alle Diözesanverbände bindend.
Träger der Aktion im Bistum Trier sind der BDKJ, seine Jugend-, Regionalverbände
und Jugendorganisationen.
Teilnehmen können alle Kinder- und Jugendgruppen, unabhängig von einer
Verbandszugehörigkeit, Religion oder Nationalität o.ä.
Die BDKJ-Jugend-, Regionalverbände und Jugendorganisationen verpflichten sich,
die Aktion in ihre Jahresplanung 2024 aufzunehmen und den BDKJ mit
ehrenamtlichen und hauptberuflichen Personal im Bildungs- und Verwaltungsbereich
in der Konzeption, Vorbereitung und Durchführung zu unterstützen.
Die finanzielle Verantwortung für die Aktion liegt beim BDKJ-Diözesanverband.
Die Projektleitung übernimmt ein Mitglied des BDKJ-Diözesanvorstands.
Auf Diözesanebene wird eine diözesane Steuerungsgruppe gebildet, auf
Regionalebene Koordinierungskreise, die die Konzeptionierung und Durchführung
der 72-Stunden-Aktion verantworten. In der Öffentlichkeitsarbeit aller
Beteiligten wird der Fokus auf das ehrenamtliche Engagement der Kinder und
Jugendlichen gelegt.
Der BDKJ-Diözesanvorstand wird beauftragt, mit dem Zentralbereich 1.6 Jugendpastorale Handlungsfelder des BistumsJugend eine Vereinbarung zur personellen
und finanziellen Unterstützung der Aktion zu treffen.
Falsche Bezeichnung
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