Antrag: | Beteiligung 72h – Aktion 2024 |
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Antragsteller*in: | KjG, DPSG, Region SB |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 25.06.2022, 00:31 |
Ä2 zu A5NEU: Beteiligung 72h – Aktion 2024
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 17 bis 20:
Auf Diözesanebene wird eine diözesane Steuerungsgruppe gebildet, auf Regionalebene Koordinierungskreise, die die Konzeptionierung und Durchführung der 72-Stunden-Aktion verantworten. .Außerdem bildet sich bis zum 11.07.2022 eine Arbeitsgruppe, die eine Umstrukturierung der 72-Stundenaktion erarbeitet, die auf die finanziellen und personellen Herrausforderungen reagiert. Bildet sich bis zu dem genannten Termin keine Arbeitsgruppe, so findet die 72-Stundenaktion in einem für den BDKJ leistbaren Rahmen statt. Die AG besteht aus mindestens drei Personen der Verbände, sowie Mitarbeitenden des ZB 1.6. Ein Mitglied des Diözesanvorstands leitet diese AG. Die Gruppe legt bis Oktober ihre Ergebnisse der DkdJ zur Beschlussfassung vor.
Von Zeile 17 bis 20:
Auf Diözesanebene wird eine diözesane Steuerungsgruppe gebildet, auf Regionalebene Koordinierungskreise, die die Konzeptionierung und Durchführung der 72-Stunden-Aktion verantworten. .Außerdem bildet sich bis zum 11.07.2022 eine Arbeitsgruppe, die eine Umstrukturierung der 72-Stundenaktion erarbeitet, die auf die finanziellen und personellen Herrausforderungen reagiert. Bildet sich bis zu dem genannten Termin keine Arbeitsgruppe, so findet die 72-Stundenaktion in einem für den BDKJ leistbaren Rahmen statt. Die AG besteht aus mindestens drei Personen der Verbände, sowie Mitarbeitenden des ZB 1.6. Ein Mitglied des Diözesanvorstands leitet diese AG. Die Gruppe legt bis Oktober ihre Ergebnisse der DkdJ zur Beschlussfassung vor.
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