A5NEU4: Beteiligung 72h – Aktion 2024
Veranstaltung: | Diözesanversammlung BDKJ Trier 2022 |
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Antragsteller*in: | BDKJ-Diözesanvorstand |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 25.06.2022, 09:56 |
Antragshistorie: |
Veranstaltung: | Diözesanversammlung BDKJ Trier 2022 |
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Antragsteller*in: | BDKJ-Diözesanvorstand |
Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 25.06.2022, 09:56 |
Antragshistorie: | Version 1(02.06.2022) Version 1(25.06.2022) Version 1(25.06.2022) Version 1(25.06.2022) Version 1(25.06.2022) Version 1 |
Die BDKJ Diözesanversammlung möge beschließen:
Der BDKJ Diözesanverband Trier beteiligt sich vom 18. – 21. April 2024 an der
bundesweiten „72-Stunden- Aktion“ des BDKJ.
Die Rahmenbedingungen für die diözesanübergreifende Kooperation werden von
Seiten der bundesweiten Steuerungsgruppe einheitlich festgelegt und sind für
alle Diözesanverbände bindend.
Träger der Aktion im Bistum Trier sind der BDKJ, seine Jugend-, Regionalverbände
und Jugendorganisationen.
Teilnehmen können alle Kinder- und Jugendgruppen, unabhängig von einer
Verbandszugehörigkeit, Religion oder Nationalität o.ä.
Die BDKJ-Jugend-, Regionalverbände und Jugendorganisationen verpflichten sich,
die Aktion in ihre Jahresplanung 2024 aufzunehmen und den BDKJ mit
ehrenamtlichen und hauptberuflichen Personal im Bildungs- und Verwaltungsbereich
in der Konzeption, Vorbereitung und Durchführung zu unterstützen.
Die finanzielle Verantwortung für die Aktion liegt beim BDKJ-Diözesanverband.
Die Projektleitung übernimmt ein Mitglied des BDKJ-Diözesanvorstands.
Auf Diözesanebene wird eine diözesane Steuerungsgruppe gebildet.Außerdem bildet
sich bis zum 11.07.2022 eine Arbeitsgruppe, die eine Umstrukturierung der 72-
Stundenaktion erarbeitet, die auf die finanziellen und personellen
Herrausforderungen reagiert. Bildet sich bis zu dem genannten Termin keine
Arbeitsgruppe, so findet die 72-Stundenaktion in einem für den BDKJ leistbaren
Rahmen statt. Die AG besteht aus mindestens drei Personen der Verbände, sowie
Mitarbeitenden des ZB 1.6. Ein Mitglied des Diözesanvorstands leitet diese AG.
Die Gruppe legt bis Oktober ihre Ergebnisse der DkdJ zur Beschlussfassung vor.
In der Öffentlichkeitsarbeit aller Beteiligten wird der Fokus auf das
ehrenamtliche Engagement der Kinder und Jugendlichen gelegt.
Auf Diözesanebene wird eine diözesane Steuerungsgruppe gebildet.Außerdem bildet sich bis zum 11.07.2022 eine Arbeitsgruppe, die eine Umstrukturierung der 72-Stundenaktion erarbeitet, die auf die finanziellen und personellen Herrausforderungen reagiert. Bildet sich bis zu dem genannten Termin keine Arbeitsgruppe, so findet die 72-Stundenaktion in einem für den BDKJ leistbaren Rahmen statt. Die AG besteht aus mindestens drei Personen der VerbändeJugendverbände und Regionalverbände, sowie Mitarbeitenden des ZB 1.6. Ein Mitglied des Diözesanvorstands leitet diese AG. Die Gruppe legt bis Oktober ihre Ergebnisse der DkdJ zur Beschlussfassung vor.
In der Öffentlichkeitsarbeit aller Beteiligten wird der Fokus auf das ehrenamtliche Engagement der Kinder und Jugendlichen gelegt.
Der BDKJ-Diözesanvorstand wird beauftragt, mit dem Zentralbereich 1.6 Jugend
eine Vereinbarung zur personellen und finanziellen Unterstützung der Aktion zu
treffen.
Die BDKJ Hauptversammlung im Jahr 2021 hat eine bundesweite 72 Stunden Aktion beschlossen. Seit den 72-Stunden-Aktionen in den Jahren 2004, 2009 und 2013 und 2019 gib es viele Nachfragen nach einer Neuauflage dieser erfolgreichen Aktion.
In Projekten leisten junge Menschen eigenverantwortlich und selbstorganisiert in 72-Stunden einen Einsatz für das bürgerschaftliche Engagement in Deutschland. Der Grundgedanke der Solidarität im Einsatz für Andere und mit Anderen steht dabei im Mittelpunkt. Die Gruppen setzen ein Projekt für/und oder mit anderen um (Jugendsozialarbeit, Ökumene etc.). Die Projekte sind lebensweltorientiert, greifen aktuelle politische und gesellschaftliche Themen auf, geben dem Ausdruck des Glaubens „Hand und Fuß“ und beinhalten Raum zur individuellen Umsetzungsgestaltung der Gruppen.
Nachhaltige Ziele dabei sind der Kontaktaufbau und die Verstetigung von Kooperationen, der Aufbau langfristiger Beziehungen und Partnerschaften, persönliche Identitätsbildung durch Zugehörigkeit, Bestärkung in der Selbstorganisation, Aufbau von Jugendverbandsstrukturen und Neugründungen von Jugendverbandsgruppen.
Bei der Struktur und den Rahmenbedingungen wird auf die Erfahrungen aus 2009 und 2013 zurückgegriffen.
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