Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2025 |
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Antragsteller*in: | BDKJ Vorstand |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.07.2025, 11:05 |
A4: Antrag 4: Finanzierung der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den Jugendverbänden und Strukturen des BDKJ
Antragstext
Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen, dass der BDKJ-Diözesanverband
Trier die von der Bundesebene des BDKJ initiierte Studie zur Aufarbeitung
sexualisierter Gewalt aktiv unterstützt. Diese Unterstützung soll sowohl
finanziell als auch durch die Bereitstellung relevanter Daten und Informationen
erfolgen.
Grundlage dieses Antrags ist der Beschluss der Hauptversammlung vom 09. Mai
2025, in dem die Beteiligung am bundesweiten Aufarbeitungsprozess befürwortet
wurde.
Begründung
Der BDKJ im Bistum Trier sowie seine Jugendverbände und Strukturen erkennen ihre Mitverantwortung für die systemischen Bedingungen an, die sexualisierte Gewalt innerhalb kirchlicher Kontexte begünstigt haben. Als Teil der Kirche und ihrer Sendung wirken die Jugendverbände in Strukturen mit, die nicht ausreichend Schutz vor solchen Taten bieten konnten. Dieses Mitwirken bringt eine systemische Schuld mit sich, die nicht ignoriert werden darf.
In Anerkennung dieser Verantwortung möchte sich der BDKJ im Bistum Trier dem bundesweiten Aufarbeitungsprozess anschließen, der von der Bundesebene des BDKJ initiiert und begleitet wird. Ziel ist es, sich aktiv mit der eigenen Rolle auseinanderzusetzen, strukturelle Konsequenzen zu ziehen und zur Aufarbeitung und Prävention sexualisierter Gewalt beizutragen.
Durch die Beteiligung an diesem Prozess soll ein klares Zeichen gesetzt werden: für Transparenz, für die Bereitschaft zur Veränderung und für den Schutz junger Menschen in kirchlichen Räumen. Die Jugendverbände im Bistum Trier wollen damit ihrer Verantwortung gerecht werden und sich glaubwürdig für eine sichere und gerechte Kirche einsetzen.
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