A5: Antrag 5. Fortsetzung der Arbeit des Diözesanausschusses
| Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2025 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | BDKJ Vorstand |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 17.07.2025, 11:06 |
| Antragshistorie: | Version 1(17.07.2025) |
| Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2025 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | BDKJ Vorstand |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 17.07.2025, 11:06 |
| Antragshistorie: | Version 1(17.07.2025) Version 1 |
Die BDKJ-Diözesanversammlung möge beschließen, dass die Arbeit des
Diözesanausschusses im Bistum Trier gemäß § 19 Absatz 2 Ziffer 1 sowie § 23 der
Bundesordnung des BDKJ fortgeführt und weiterentwickelt wird.
Der Diözesanausschuss hat sich insbesondere während der Vakanzzeit im Jahr 2024 als verlässliches und handlungsfähiges Beratungs- und Entscheidungsgremium zwischen den Sitzungen der Diözesankonferenz etabliert. Seine Arbeit hat wesentlich zur Stabilität und Weiterführung der verbandlichen Prozesse beigetragen.
Gemäß der Bundesordnung (§ 19 Abs. 2 Ziff. 1) kann ein solcher Ausschuss zur Unterstützung der Diözesanleitung eingerichtet werden. § 23 regelt darüber hinaus die Aufgaben und Zusammensetzung solcher Gremien. Die Fortführung des Diözesanausschusses soll auf dieser Grundlage erfolgen, um die kontinuierliche Begleitung, Beratung und Entscheidungsfähigkeit des Diözesanverbandes sicherzustellen – insbesondere in Phasen erhöhter Belastung oder struktureller Veränderungen.
Um die Arbeitsfähigkeit und Effizienz dieses Gremiums zu sichern, soll über dessen Größe, Zusammensetzung und Aufgabenbereich beraten werden. Vorgeschlagen wird, die Anzahl der Mitglieder auf fünf bis sieben Personen zu begrenzen, um eine praktikable und zugleich repräsentative Struktur zu gewährleisten.
Der Stimmschlüssel soll möglichst einfach gehalten werden. Formal ist sicherzustellen, dass sowohl die Regionen als auch die Jugendverbände angemessen vertreten sind. Daher wird ein Verhältnis von 2 zu 3 Stimmen bei fünf Mitgliedern und 3 zu 4 Stimmen bei sieben Mitgliedern vorgeschlagen. Diese Regelung gewährleistet eine ausgewogene Beteiligung beider Gruppen und stärkt die Legitimität der Entscheidungen des Gremiums.
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