Änderungen von A5 zu A5
| Ursprüngliche Version: | A5 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 02.06.2026, 09:47 |
| Neue Version: | A5 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 21.06.2026, 12:14 |
Titel
Gesetzeslage sexualisierte Gewalt
Zu:
Reform des §177 StGB - "Nur Ja heißt Ja"
Antragstext
Von Zeile 1 bis 52:
Die Diözesanversammlung des BDKJ-Diözesanverbandes Trier beschließt folgende Positionierung:
Der BDKJ DV Trier setzt sich für eine Reform des §177 StGB ein.
NurDas Ziel ist eine „Nur Ja heißt JaJa“- Regelung.Danach ist eine sexuelle Handlung strafbar, wenn dieser nicht freiwillig und eindeutig zugestimmt wurde.
Der BDKJ DV Trier setzt sich für eine Reform des Sexualstrafrechts ein.
Das Ziel ist eine „Nur Ja heißt Ja“-Regelung, bei der jede sexuelle Handlung unter Strafe gestellt wird, der keine eindeutige Zustimmung zu Grunde liegt.
Diese ersetzt die bisherige Regelung, bei der nur sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen unter Strafe stehen („Nein heißt Nein“-Regelung“).
In einer Zeit, in der Betroffenen immer wieder die Schuld an der Tat gegeben wird, Rechte und Konservative versuchen, Frauen weiter zu objektifizieren und
Bereits erkämpfte Rechte abzuerkennen, ist es wichtig Sexualstraftaten
endlich ausschließlich vom Verhalten der Täter abhängig zu machen.
Unser christliches Menschenbild und die daraus resultierende Menschenwürde verpflichten uns, uns gegen jegliche Verletzungen der Menschenwürde zu positionieren.
In einer Zeit, in der Rechte und Konservative versuchen, weiblich gelesene Personen weiter zu objektifizieren und erkämpfte Rechte abzuerkennen, ist es wichtig Sexualstraftaten endlich ausschließlich vom Verhalten der Täter abhängig zu machen. Unser christliches Menschenbild und die daraus resultierende Menschenwürde verpflichten uns gegen jegliche Verletzungen der Menschenwürde zu positionieren.
Bereits im Jahr 2011 unterzeichnete Deutschland, die im Europarat verabschiedete Istanbuler Konvention, in der sich die unterzeichnenden Mitgliedsstaaten verpflichten, die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen zu treffen. Diese soll sicherstellen, dass vorsätzliches
Verhalten, das aus wiederholten Bedrohungen gegenüber einer anderen Person besteht, unter Strafe gestellt wird [1], wenn dieses dazu führt, dass die Person um ihre Sicherheit fürchtet.
Im Jahr 2016 reformierte der Gesetzgeber das Sexualstrafrecht. Für die Strafbarkeit eines Übergriffes kommt es seitdem nicht mehr darauf an, ob mit Gewalt gedroht oder diese angewendet wurde.
Entscheidend ist: Die Betroffenen haben die sexuelle Handlung nicht gewollt und es so kommuniziert. Das war bereits ein großer Schritt in die richtige Richtung, denn viele Sexualstraftaten blieben ungestraft, doch noch immer bleiben es zu viele.
Ein weiterer Schritt, um die strafrechtliche Verfolgung zu erleichtern und um das Schuldverständnis so zu verändern, dass die Schuld auch bei den Schuldigen gesehen wird, ist, die Einführung einer "Nur ja heißt ja“-Regelung. Die sexuelle Gewalt gegen Frauen ist im Jahr 2023 um 6,2% zum Vorjahr gestiegen. In Summe sind es 52.330 dokumentierte Fälle [2], doch die Dunkelziffer wird deutlich höher eingeschätzt.
[1]https://rm.coe.int/09000016804cd5d6, Europarat - Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
[2]https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/11/lagebild-gewalt-gg-frauen.html
Bundesministerium des Innern - Bundeslagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“
Die Diözesanversammlung beschließt außerdem:
Der Diözesanvorstand wird beauftragt, diese Positionierung ggü. des Bistums Trier zu vertreten und an die Vollversammlung des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz und an die Vollversammlung des Landesjugendrings Saar weiterzuleiten. Ebenso soll diese Positionierung in den BDKJ auf Bundesebene eingebracht werden.
So wird die bisherige Regelung erstezt, bei der nur sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen strafbar sind („Nein heißt Nein“-Regelung“).
Über die Landesstellen des BDKJ wird ein Antrag, dessen Grundlage der vorliegende Beschluss ist, in die Vollversammlung des Landesjugendrings Saar sowie in die Vollversammlung des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz eingegeben.
Begründung
In Zeile 53:
- steht bereits im Antragstext -
In einer Zeit, in der Betroffenen immer wieder die Schuld an der Tat gegeben wird, Rechte und Konservative versuchen, FLINTA-Personen weiter zu objektifizieren und bereits erkämpfte Rechte abzuerkennen, ist es wichtig Sexualstraftaten endlich ausschließlich vom Verhalten der Täter*innen abhängig zu machen.
Bereits im Jahr 2011 unterzeichnete Deutschland, die im Europarat verabschiedete Istanbuler Konvention, in der sich die unterzeichnenden Mitgliedsstaaten verpflichten, die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen zu treffen. Diese soll sicherstellen, dass vorsätzliches
Verhalten, das aus wiederholten Bedrohungen gegenüber einer anderen Person besteht, unter Strafe gestellt wird [1], wenn dieses dazu führt, dass FLINTA-Person um ihre Sicherheit fürchtet.
Im Jahr 2016 reformierte der Gesetzgeber das Sexualstrafrecht. Für die Strafbarkeit eines Übergriffes kommt es seitdem nicht mehr darauf an, ob mit Gewalt gedroht oder diese angewendet wurde.
Entscheidend ist: Die Betroffenen haben die sexuelle Handlung nicht gewollt und es so kommuniziert. Das war bereits ein großer Schritt in die richtige Richtung, denn viele Sexualstraftaten blieben ungestraft, doch noch immer bleiben es zu viele.
Ein weiterer Schritt, um die strafrechtliche Verfolgung zu erleichtern und um das Schuldverständnis so zu verändern, dass die Schuld auch bei den Schuldigen gesehen wird, ist, die Einführung einer "Nur ja heißt ja“-Regelung. Die sexuelle Gewalt gegen FLINTA ist im Jahr 2023 um 6,2% zum Vorjahr gestiegen. In Summe sind es 52.330 dokumentierte Fälle [2], doch die Dunkelziffer wird deutlich höher eingeschätzt.
[1]https://rm.coe.int/09000016804cd5d6, Europarat - Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
[2]https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2024/11/lagebild-gewalt-gg-frauen.html
Bundesministerium des Innern - Bundeslagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“
