A5: Reform des §177 StGB - "Nur Ja heißt Ja"
| Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Kolpingjugend DV Trier |
| Status: | Eingereicht |
| Abstimmungsergebnis: | Ja: 21 |
| Antragshistorie: | Version 1(02.06.2026) |
| Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2026 |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Kolpingjugend DV Trier |
| Status: | Eingereicht |
| Abstimmungsergebnis: | Ja: 21 |
| Antragshistorie: | Version 1(02.06.2026) Version 2 |
Der BDKJ DV Trier setzt sich für eine Reform des §177 StGB ein.
Das Ziel ist eine „Nur Ja heißt Ja“- Regelung.Danach ist eine sexuelle Handlung
strafbar, wenn dieser nicht freiwillig und eindeutig zugestimmt wurde.
So wird die bisherige Regelung erstezt, bei der nur sexuelle Handlungen gegen
den erkennbaren Willen strafbar sind („Nein heißt Nein“-Regelung“).
Über die Landesstellen des BDKJ wird ein Antrag, dessen Grundlage der
vorliegende Beschluss ist, in die Vollversammlung des Landesjugendrings Saar
sowie in die Vollversammlung des Landesjugendrings Rheinland-Pfalz eingegeben.
In einer Zeit, in der Betroffenen immer wieder die Schuld an der Tat gegeben wird, Rechte und Konservative versuchen, FLINTA-Personen weiter zu objektifizieren und bereits erkämpfte Rechte abzuerkennen, ist es wichtig Sexualstraftaten endlich ausschließlich vom Verhalten der Täter*innen abhängig zu machen.
Bereits im Jahr 2011 unterzeichnete Deutschland, die im Europarat verabschiedete Istanbuler Konvention, in der sich die unterzeichnenden Mitgliedsstaaten verpflichten, die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen zu treffen. Diese soll sicherstellen, dass vorsätzliches
Verhalten, das aus wiederholten Bedrohungen gegenüber einer anderen Person besteht, unter Strafe gestellt wird [1], wenn dieses dazu führt, dass FLINTA-Person um ihre Sicherheit fürchtet.
Im Jahr 2016 reformierte der Gesetzgeber das Sexualstrafrecht. Für die Strafbarkeit eines Übergriffes kommt es seitdem nicht mehr darauf an, ob mit Gewalt gedroht oder diese angewendet wurde.
Entscheidend ist: Die Betroffenen haben die sexuelle Handlung nicht gewollt und es so kommuniziert. Das war bereits ein großer Schritt in die richtige Richtung, denn viele Sexualstraftaten blieben ungestraft, doch noch immer bleiben es zu viele.
Ein weiterer Schritt, um die strafrechtliche Verfolgung zu erleichtern und um das Schuldverständnis so zu verändern, dass die Schuld auch bei den Schuldigen gesehen wird, ist, die Einführung einer "Nur ja heißt ja“-Regelung. Die sexuelle Gewalt gegen FLINTA ist im Jahr 2023 um 6,2% zum Vorjahr gestiegen. In Summe sind es 52.330 dokumentierte Fälle [2], doch die Dunkelziffer wird deutlich höher eingeschätzt.
[1]https://rm.coe.int/09000016804cd5d6, Europarat - Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Bundesministerium des Innern - Bundeslagebild „Geschlechtsspezifisch gegen Frauen gerichtete Straftaten 2023“
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