Antrag: | Test |
---|---|
Antragsteller*in: | sadasd (KJG) |
Status: | Modifiziert übernommen |
Abstimmungsergebnis: | Ja: 123 |
Eingereicht: | 15.06.2024, 10:40 |
Ä2 zu A10: Test
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 4 bis 9:
Voraussetzungen in Absatz (3) erfüllen müssen. Von den restlichen
Vorstandsstellen sind 2 männlich 3 weibliche und 2 weiblich zu besetzen. Die Mitglieder des
Diözesanvorstandes müssen zum Zeitpunkt der Wahl Mitglied in einem der
Jugendverbände des BDKJ sein. Sie führen die Amtsbezeichnung Diözesanvorsitzende
bzw. Diözesanvorsitzender oder Geistlichee Verbandsleiterin bzw. Geistlicher
Verbandsleiter. Die Mitglieder des Diözesanvorstandes werden durch die
Von Zeile 4 bis 9:
Voraussetzungen in Absatz (3) erfüllen müssen. Von den restlichen
Vorstandsstellen sind 2 männlich 3 weibliche und 2 weiblich zu besetzen. Die Mitglieder des
Diözesanvorstandes müssen zum Zeitpunkt der Wahl Mitglied in einem der
Jugendverbände des BDKJ sein. Sie führen die Amtsbezeichnung Diözesanvorsitzende
bzw. Diözesanvorsitzender oder Geistlichee Verbandsleiterin bzw. Geistlicher
Verbandsleiter. Die Mitglieder des Diözesanvorstandes werden durch die
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