A3: Antrag 3 Anpassung der Diözesanordnung
| Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2025 |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Beschlossen am: | 21.09.2025 |
| Antragshistorie: | Version 1(17.07.2025) |
| Veranstaltung: | Diözesanversammlung 2025 |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Beschlossen am: | 21.09.2025 |
| Antragshistorie: | Version 1(17.07.2025) Version 2 |
Antrag 3 Anpassung der Diözesanordnung
Antragsteller: Satzungsausschuss, Diözesanvorstand
Die BDKJ-Diözesanversammlung möge folgende Änderungen in der Diözesanordnung
beschließen:
1. Änderung der Mindestanforderung für die Aufnahme in einen Regionalverband:
§ 6 Aufnahme
(2) Satz 2
Änderung: (...) oder mindesten 15 Mitglieder (statt 30 wie bisher)
2. Änderung der Liste der Beratenden Mitglieder der Diözesanversammlung (§10,
(4)) wie folgt:
(4) Beratende Mitglieder der Diözesanversammlung
9. Die Vertreter*innen aus den Reihen der Mitarbeiter*innen der Fachstellen die
für die Regionen zuständig sind.
11. Ein Vertreter*in des Diözesanrates im Bistum Trier
12. Leiter*in des Bereich Kinder, Jugend und Bildung im Bistum Trier
3. Änderung im §11 Finanzausschuss, bezüglich der Anzahl der Stimmberechtigten
Mitglieder des Ausschusses:
2. bis zu drei stimmberechtigten Mitgliedern des Diözesanvorstandes
4. Änderung im § 12 DKDJ (3) Beratende der DkdJ
Im Punkt (3) hinzufügen:
4. Die Referenten der Diözesanstelle
5a. Änderung des §16 Räumliche Struktur und regionale Gliederung wie folgt:
Die räumliche Struktur des BDKJ Trier entsprich der räumlichen Struktur
des Diözesangebietes.
Der BDKJ sieht keine regionale Gliederung vor. Die in jeweiliger Struktur
des Diözesangebietes vorhanden Jugendverbände können sich zu einem
Regionalverband zusammenschließen und bis zu 7 Regionalverbände bilden.
Für die Entstehung eines Regionalverbandes bedarf es
eine konstituierende Sitzung der Jugendverbände in der Region
Schriftliche Information des Diözesanvorstandes (Protokoll der Sitzung)
Die räumliche Struktur des BDKJ Trier sieht folgendermaßen aus:
Sieg – Pastoraler Raum Betzdorf
Koblenz - Pastorale Räume Neuwied, Koblenz, Maifeld-Untermosel
Rhein-Ahr - Pastorale Räume Bad Neuenahr-Ahrweiler, Sinzig, Andernach,
Mayen
Eifel - Pastorale Räume Adenau-Gerolstein, Prüm, Daun, Neuerburg, Bitburg
Trier-Mittelmosel - Pastorale Räume Kaisersesch, Cochem-Zell, Wittlich,
Bernkastel-Kues, Trier, Schweich, Hermeskeil, Saarburg
Hunsrück - Pastorale Räume Sankt Goar, Simmern, Bad Kreuznach, Idar-
Oberstein
Saar - Pastorale Räume Merzig, Wadern, Tholey, St. Wendel, Dillingen,
Lebach, Neunkirchen, Saarlouis, Völklingen, Saarbrücken
5b. Änderung des §10 Diözesanversammlung bezüglich der Stimmberechtigten wie
folgt:
(2) Stimmberechtigte Mitglieder der Diözesanversammlung sind
1 Stimme pro Aktiven Jugendverband + 9 Stimmen aber maximal 21 Delegierte
der Jugendverbände nach §5 Absatz 2, Satz 2
3 Delegierte pro entstandenen Regionalverband
Die stimmberechtigten Mitglieder des Diözesanvorstandes.
(3) Jeder aktive Jugendverband und jeder entstandene Regionalverband hat
mindestens eine Stimme. Die Verteilung der weiteren Stimmen der Jugendverbände
liegt die Diözesankonferenz der Jugendverbände fest, die Verteilung der weiteren
Stimmen der entstandenen Regionalverbände legt die Diözesankonferenz der
Regionalverbände fest. Die Delegationen sollen geschlechtsparitätisch besetzt
sein.
5c. Änderung des § 13 Diözesankonferenz der Regionalverbände wie folgt:
Im (1) hinzufügen: 3 Die Diözesankonferenz der Regionalverbände ist vorgesehen,
sobald es mindestens 2 Regionalverbände entstanden sind.
Weiter im (3) Beratende Mitglieder der DkdR verändern:
3. Die Vertreter*innen aus den Reihen der Mitarbeiter*innen der Fachstellen die
für die Regionen zuständig sind.
5d. Änderung des §18 Regionalversammlung
Im (1) als Aufgabe der Regionalversammlung hinzufügen:
5. die Beschlussfassung über die Auflösung des Regionalverbandes. Dieser
Beschluss bedarf es mindestens 2/3 Mehrheit der berechtigten Stimmen.
Sowie Anpassung im (3) Beratende Mitglieder der RV:
4. ein Mitglied des BDKJ-Diözesanvorstandes oder eine von ihm delegierte Person
6. Die Vertreter*innen aus den Reihen der Mitarbeiter*innen der Fachstellen die
für die Regionen zuständig sind.
7. Entfällt
8. Wird zur 7.